SZ der Sek. II an der Alwin-Lonke-Straße
SZ ALS

Hausordnung

Liebe Schülerinnen und Schüler,

seit Beginn des neuen Schuljahres besuchen Sie das Schulzentrum an der Alwin-Lonke-
Straße. Die Orientierung an einer so großen Schule ist zunächst nicht einfach.
Wir haben deshalb für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, darunter
die Hausordnung, deren Sinn nicht in der Reglementierung von Verhaltensweisen
besteht, sondern die Grundlage für Verhalten in gegenseitiger Rücksichtnahme darstellt.

Wie finde ich die richtigen Räume?

In der Eingangshalle und den angrenzenden Fluren hängen an den Wänden Informationsschilder, die die Richtungen zu den verschiedenen Gebäudetrakten ausweisen.
Wenn Sie z. B. den Raum 4302 suchen, folgen Sie den Hinweisen bis zum Trakt 4.
Die zweite Ziffer (hier die Zahl 3) verweist auf das Stockwerk, die Zahl 02 ist die
Raumnummer.

  • Im zweiten Stock des Eingangsgebäudes befindet sich die Verwaltung für alle
    Abteilungen des Schulzentrums, Raum 1204 (Trakt 1 ).
    Während der ausgewiesenen Bürozeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen mit
    Rat und Tat zur Seite.
  •  Die Bibliothek ist über der Mensa im 2. Stock (Trakt 4) zu finden; hier können Sie lesen,
    sich entspannen, Gesellschaftsspiele spielen, am PC arbeiten, im Internet surfen oder
    Hausaufgaben machen.
  • Vertrauenslehrerin/Vertrauenslehrer:in sind
    Herr Weyerer (Raum 4044).
    Frau Faber (4301)
  • Der Sozialarbeiter des Schulzentrums ist Herr Gey und Frau Fock, Raum 1104.
  • Die Sozialarbeiterin der Werkschule ist Frau Wichmann, Raum 1102 A.
  • Die Hausmeister, Herr Lingrön und Herr Räcker, sind bei Schäden an Türen, Fenstern,
  • Heizungen u.ä. Ansprechpartner (Loge in der Eingangshalle).

Falls Sie Fragen an die Schulleitungsmitglieder haben, finden Sie diese in den
folgenden Räumen:
Schulleiter: Herr Stutzinger Raum 1203
Stellvertreter: Herr Kehlbeck Raum 1202
Abteilung Berufsschule: Herr Nitsch Raum 1103
Abteilung Berufliche Vollzeitschulen: Frau Figge Raum 1102

Die Schulleitung
Bremen,16.08.2023

Hausordnung des Schulzentrums an der Alwin-Lonke-Straße.

In unserem Schulzentrum treffen viele Menschen zur gemeinsamen Arbeit zusammen. Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt werden und ist verpflichtet zu einem gemeinsamen, friedlichen, toleranten und respektvollen Miteinander. Um einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten, gibt diese Hausordnung einige Verhaltensregeln vor.

In unserem Schulzentrum treffen viele Menschen zur gemeinsamen Arbeit zusammen.
Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt werden
und ist verpflichtet zu einem gemeinsamen, friedlichen, toleranten und respektvollen Miteinander.
Um einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten, gibt diese Hausordnung einige Verhaltensregeln vor.

I. Unterrichtsbetrieb

  1. Das Schulgebäude ist von 6.30 bis 19.00 Uhr geöffnet.
  2. 2. Unmittelbar vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler vor dem
    Unterrichtsraum auf.
  3. Das Ausbleiben einer Lehrkraft melden Klassensprecher:in/Kurssprecher:in spätestens 15 Minuten
    nach Unterrichtsbeginn der Verwaltung.
  4. Informationen über Unterrichtsausfall werden auf dem Display im Eingangsbereich mitgeteilt.
  5. Unterrichtsräume werden nur in Anwesenheit der verantwortlichen Lehrkraft betreten.
  6. Die Lehrkraft hat den Klassenraum abzuschließen, wenn die Lerngruppe den Raum verlässt.
  7. In den großen Pausen haben Schülerinnen und Schüler den Raum zu verlassen, andernfalls führt die verantwortliche Lehrkraft die Aufsicht im Raum.
  8. Als Ausnahme stehen für Arbeitsgruppen nach Vereinbarung mit der Schulleitung und
    Mitteilung an den Hausmeister im Schulgebäude nachmittags Räume zur Verfügung.
  9. Essen und Trinken ist in den Unterrichtsräumen nicht gestattet. Ausnahmen werden durch
    die Lehrkraft geregelt.

II. Verhalten im Schulbereich

  1. Das Schulgelände und -gebäude ist sauber zu halten. Abfälle werden sachgerecht entsorgt.
  2. Mutwillige Verunreinigungen werden als Sachbeschädigung verfolgt (Graffiti, Sticker, Kaugummi, etc.).
  3. Lärm ist zu vermeiden.
  4. In der Schule gilt Rauchverbot. Volljährigen Personen ist das Rauchen ausschließlich in den
    ausgewiesenen Raucherzonen außerhalb der Gebäude gestattet.
  5. Der Besitz und Konsum von illegalen Drogen und Alkohol ist verboten. Der Verdacht, Drogen konsumiert zu haben, kann zum Unterrichtsausschluss führen. (Das weitere Vorgehen erfolgt nach den Vorgaben der Suchtprävention Bremen.)
  6. Untersagt ist das Tragen oder das Zurschaustellen verfassungsfeindlicher und gewaltverherrlichender
    bzw. extremistischer Symbole an Kleidung und Körper und das Tragen entsprechender Szenebekleidung und -accessoires.
  7. Mit dem Verlassen des Schulgeländes erlischt die Versicherung der Bremischen Bildungsbehörde.
  8. Deswegen haben sich die Schülerinnen und Schüler in Freistunden und Pausen auf dem Schulgelände aufzuhalten.

III. Mobiltelefone und Geräte zur Speicherung und Übertragung von Daten

  1. Während des Unterrichts ist jede Nutzung von Mobiltelefonen und mobiler Multimediageräte verboten. Ausnahmen werden durch die Lehrkraft geregelt.
  2. In den Pausen/Freistunden dürfen elektronische Geräte zum Telefonieren und Musikhören mit Kopfhörern genutzt werden.
  3. Beim Umgang mit Mobiltelefonen dürfen andere weder gestört noch Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

IV. Kraftfahrzeuge

  1. Auf dem Schulgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Es ist Schritttempo zu fahren.
  2. Fahrzeuge werden an den dafür vorgesehenen Orten abgestellt.
  3. Das Parken auf dem Hofgelände ist nicht erlaubt.

V. Verluste und Beschädigungen

  1. Die Schule haftet nicht für den Verlust persönlicher Güter.
  2. Wechselkleidung für den Werkstattunterricht kann in einem bereitgestellten Spind aufbewahrt werden. Der Spind ist mit einem mitzubringenden Schloss zu sichern.
  3. Schüler:innen bzw. deren Erziehungsberechtigte haften für die von ihnen verursachten Schäden; verlorene sowie beschädigte Lehr- und Lernmittel müssen ersetzt werden.
  4. Schäden und Verunreinigungen müssen dem Hausmeister oder der Verwaltung unverzüglich gemeldet werden.