Ansprechpartner
Thomas Stromiedel
Raum: 1105
Tel: +49 421 361-5653
E-Mail: thomas.stromiedel@schulverwaltung.bremen.de
Ausbildungsdauer und -ort
3 Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Arbeitsgebiet
Gärtner/Gärtnerinnen in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau bauen und pflegen Außenanlagen jeglicher Art im innerstädtischen Bereich und in der freien Landschaft.
Berufliche Fähigkeiten
Gärtner/Gärtnerinnen in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Tätigkeiten selbständig und unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes sowie der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auszuführen.
- Erfassen und Beurteilen betrieblicher Abläufe und wirtschaftlicher Zusammenhänge;
- Einsetzen und Instandhalten von Maschinen, Geräten sowie Betriebseinrichtungen;
- Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Beurteilen, Verwenden und Lagern von Erden und Substraten;
- Verwenden von Pflanzen und pflanzlichen Produkten unter Beachtung ihrer Ansprüche, Qualitätsstandards und Wirtschaftlichkeit;
- Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen;
- Vermehren und Kultivieren von Pflanzen;
- Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen;
- Herstellen von befestigten Flächen;
- Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen, z.B. Mauern, Treppen, Teiche, Zäune, Lärmschutzwände, Sport- und Spielgeräte;
- Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten.
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Gärtner/innen (alle Fachrichtungen) mit Berufsbildungsreife (früher: Hauptschulabschluss) ein.