SZ der Sek. II an der Alwin-Lonke-Straße
SZ ALS

Gärtner/in in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

Ansprechpartner

Thomas Stromiedel 
Raum: 1105
Tel: +49 421 361-5653
E-Mail: thomas.stromiedel@schulverwaltung.bremen.de

Ausbildungsdauer und -ort

3 Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Gärtner/Gärtnerinnen in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau bauen und pflegen Außenanlagen jeglicher Art im innerstädtischen Bereich und in der freien Landschaft.

Berufliche Fähigkeiten

Gärtner/Gärtnerinnen in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Tätigkeiten selbständig und unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes sowie der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auszuführen.

  • Erfassen und Beurteilen betrieblicher Abläufe und wirtschaftlicher Zusammenhänge;
  • Einsetzen und Instandhalten von Maschinen, Geräten sowie Betriebseinrichtungen;
  • Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Beurteilen, Verwenden und Lagern von Erden und Substraten;
  • Verwenden von Pflanzen und pflanzlichen Produkten unter Beachtung ihrer Ansprüche, Qualitätsstandards und Wirtschaftlichkeit;
  • Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen;
  • Vermehren und Kultivieren von Pflanzen;
  • Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen;
  • Herstellen von befestigten Flächen;
  • Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen, z.B. Mauern, Treppen, Teiche, Zäune, Lärmschutzwände, Sport- und Spielgeräte;
  • Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Gärtner/innen (alle Fachrichtungen) mit Berufsbildungsreife (früher: Hauptschulabschluss) ein.